Heimathäuser

 

Hausordnung

Der Heimatverein Wessum e. V. wünscht allen Gästen/Besuchern einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Räumlichkeiten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, arbeiten wir mit sog. Hausregelen. die helfen sollen, Ansprüche auszugleichen und einen angenehmen Rahmen für einen schönen Aufenthalt zu schaffen. Die folgenden Regelungen gilt es daher im Interesse alle Gäste und der Nachbarschaft zu beachten. Der "Mieter / Veranstalter" ist verantwortlich für seine "Veranstaltung".

- Vor der Veranstaltung
Bei der Schlüsselübergabe an den "Mieter" ist der Mietpreis einschließlich der Kaution zu entrichten.
Bei der Übergabe des Schlüssels wird der Mieter in der Nutzung der Räumlichkeiten eingewiesen.
Nach Einweisung mit Schlüsselübergabe hat der "Mieter" die Hausordnung unterzeichnet abzugeben.
Die Getränke zur Bewirtung in den Räumlichkeiten sind über Wessumer Geschäftsleute zu beziehen.

-Nach der Veranstaltung
Die angemieteten Räumlichketen sind aufgeräumt, gereinigt und frei von privaten Gegenständen und Abfällen zu verlassen. Die Endreinigung hat der "Mieter selbst vorzunehmen.
Werden die Räumlichkeiten bei der Schlüsselübergabe nicht ordnungsgemäß übergeben, wird die Kaution einbehalten.
Für selbstverschuldete Mängel ist der "Mieter" kostenpflichtig. Mängel, die auf natürlichen Verschleiß beruhen, gehen zu Lasten des Hauses. Beschädigungen sind in jedem Fall dem Vermieter zu melden.

"Ordnung während der Veranstaltung"

Der "Mieter" ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.
Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bei schuldhaftem Schadensfall durch den Mieter oder durch seine Besucher / Gäste besteht Ersatzpflicht.
Tiere sind in unseren Räumlickeiten nicht erwünscht.
Die Fenster und Türen sind vor und nach der Veranstaltung verschlossen zu halten. Unbefugten ist der Zutritt in den Räumlichkeiten zu verwehren.
Die Nachtruhe (22:00 – 06:00 Uhr) der Nachbarn ist zu gewährleisten. Ab 22:00 Uhr sind die Fenster und Türen verschlossen zu halten und es dürfen keine Außenveranstaltungen mehr stattfinden. Die Musik ist auf sog. Zimmerlautstärke abzusenken. Alle Feste im Hause müssen bis spätestens 24:00 Uhr beendet sein.

Das Aufstellen von Tischen , Stühlen, Theken etc. wird durch den Mieter – in Absprache mit dem Vermieter – vorgenommen.
Bei der Ausschmückung der Räume hat der Mieter auf die Verhütung von Feuergefahren zu achten.

Gem. Brandschutzordnung dürfen nur schwerentflammbare oder mittels eines amtlich anerkannten Imprägnierungsmittels schwerentflammbar gemachte Dekorationen bzw. Einbauten verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerk u. bengalischem Licht, sowie die Verwendung gasgefüllter Ballons ist untersagt. Nägel, Haken etc. dürfen nicht in den Boden, den Wänden, Decken oder Einrichtungsgegenständen eingeschlagen werden. Zur Befestigung von Dekorationen sind die vorh. Befestigungspunkte zu benutzen. Die Flucht- und Rettungswege, Feuermelder usw. dürfen nicht verstellt oder verhängt werden. Die Flucht- und Rettungswege sind auf einer Breite von mind. 1,20 m ständig und komplett freizuhalten.
Für die Entrichtung von gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren (GEMA, GEZ, Konzession, ...) kommt der Veranstalter / Mieter auf.
Der Vorstand übt das Hausrecht im Auftrage des Vereins aus. Bei Verletzung der Hausordnung kann der Vorstand oder ein Beauftragter ein Hausverbot aussprechen.